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Sondereigentum

Sondereigentumsverwaltung in Hannover

Individuelle Verwaltung Ihres Sondereigentums, von der Mietersuche bis zur laufenden Betreuung.

Unsere Leistungen in der Sondereigentumsverwaltung

Individuelle Verwaltung Ihrer vermieteten Eigentumswohnung in Hannover, von der Mietersuche bis zur laufenden Betreuung.

Mieterbetreuung & Kommunikation

Fester Ansprechpartner für alle Anliegen Ihrer Mieter, mit schneller und freundlicher Reaktion. So bleibt Ihr Mietverhältnis stabil und Sie haben den Rücken frei.

Mietvertragsverwaltung

Erstellung, Anpassung und Verwaltung Ihrer Mietverträge nach aktuellem Mietrecht, inklusive rechtssicherer Mietanpassungen. Ihre Verträge bleiben jederzeit aktuell.

Nebenkostenabrechnung

Korrekte, fristgerechte und nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung für Ihre Eigentumswohnung. Sie erfüllen alle Fristen ohne eigenen Aufwand.

Instandhaltung & Reparaturen

Koordination aller Maßnahmen zum Werterhalt Ihrer Wohnung über unser Handwerkernetzwerk in Hannover. Wir holen Angebote ein und überwachen die Ausführung.

Mietersuche & Auswahl

Professionelle Neuvermietung mit Besichtigungen, Bonitätsprüfung und sorgfältiger Mieterauswahl. Wir reduzieren Leerstand und sichern verlässliche Mieteinnahmen.

Objektbegehungen

Regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen mit dokumentierten Berichten für Eigentümer. Sie bleiben jederzeit über den Zustand Ihrer Wohnung informiert.

Helle, moderne Eigentumswohnung mit Wohnbereich – Sondereigentumsverwaltung durch VONIO in Hannover

Ihre vermietete Eigentumswohnung, ohne Doppelrolle

Als Eigentümer einer vermieteten Wohnung tragen Sie zwei Rollen: die des Vermieters gegenüber Ihrem Mieter und die des Eigentümers in der Gemeinschaft. Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um alles, was Ihre Wohnung betrifft, den Mieter, die Nebenkostenabrechnung und die Schnittstelle zur WEG-Verwaltung, damit für Sie kein Aufwand bleibt.

Mit und ohne Sondereigentumsverwaltung

Ohne SEV bleibt an Ihnen hängen...

  • Sie sind selbst Ansprechpartner für Ihren Mieter
  • Die Nebenkostenabrechnung erstellen Sie eigenhändig
  • Reparaturen im Sondereigentum koordinieren Sie allein
  • Sie klären alle Themen mit der WEG-Verwaltung selbst
  • Bei Mietausfall oder Konflikt tragen Sie das Risiko
Mit VONIO als SEV...
  • Wir betreuen Ihren Mieter und sind erreichbar
  • Wir erstellen die Nebenkostenabrechnung fristgerecht
  • Wir koordinieren Handwerker im Sondereigentum
  • Wir sind Ihre Schnittstelle zur WEG-Verwaltung
  • Wir behalten Mietzahlungen und Fristen im Blick
Bild Carlo Moritz

Warum VONIO für Ihr Sondereigentum

VONIO bietet Sondereigentums- und WEG-Verwaltung aus einer Hand. Das spart Abstimmung und Wege: Wir kennen Ihre Wohnung und die Gemeinschaft, arbeiten digital und transparent und halten Sie über Ihr Portal jederzeit auf dem Laufenden. So bleibt Ihre Kapitalanlage in guten Händen.

So starten Sie mit VONIO

Leistungsumfang im Detail: Was die Sondereigentumsverwaltung bei VONIO umfasst

Die Sondereigentumsverwaltung deckt drei Aufgabenfelder ab, die bei einer vermieteten Eigentumswohnung ineinandergreifen: die kaufmännische, die technische und die rechtliche Betreuung. Kaufmännisch übernehmen wir das komplette Mietinkasso, führen die Zahlungseingänge für Ihre Einheit nach und erstellen die Betriebskostenabrechnung fristgerecht innerhalb der gesetzlichen Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 BGB). Technisch koordinieren wir Reparaturen und kleinere Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb Ihrer Wohnung, holen Handwerkerangebote ein und überwachen die Ausführung, während wir Schäden am Gemeinschaftseigentum sauber an die zuständige WEG-Verwaltung weiterleiten. Rechtlich gestalten und pflegen wir Ihren Mietvertrag nach aktuellem Mietrecht, bearbeiten Kündigungen und begleiten zulässige Mieterhöhungen. Dazu kommt die laufende Kommunikation mit Ihrem Mieter: Anfragen, Beschwerden und kleinere Konflikte landen bei uns, nicht bei Ihnen. Über das digitale Eigentümerportal haben Sie jederzeit Einblick in Abrechnungen, Belege und den aktuellen Stand Ihrer Wohnung, ohne selbst nachfragen zu müssen. Für Kapitalanleger mit mehreren Einheiten bündeln wir die Verwaltung aller vermieteten Wohnungen unter einem festen Ansprechpartner, unabhängig davon, in wie vielen unterschiedlichen Eigentümergemeinschaften sich diese befinden.

Sondereigentumsverwaltung oder WEG-Verwaltung: Wo liegt der Unterschied?

Sondereigentumsverwaltung und WEG-Verwaltung werden häufig verwechselt, regeln aber unterschiedliche Dinge. Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum, also Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizungsanlage, sowie um die Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Beauftragt wird sie von der gesamten Eigentümergemeinschaft, nicht von einzelnen Eigentümern. Die Sondereigentumsverwaltung dagegen betreut ausschließlich Ihre einzelne, vermietete Wohnung, also das, was Ihnen allein gehört, und Ihr Verhältnis zu Ihrem Mieter. Beauftragt wird sie individuell von Ihnen, unabhängig davon, wer die WEG verwaltet. Beide Rollen können bei unterschiedlichen Anbietern liegen oder, wie bei VONIO, aus einer Hand kommen, was Abstimmungswege verkürzt, aber rechtlich getrennt bleibt. Einen vertiefenden Vergleich finden Sie im Ratgeber Mietverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung.

Merkmal

WEG-Verwaltung

Sondereigentumsverwaltung

Zuständigkeit

Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung)

Ihre einzelne vermietete Wohnung

Auftraggeber

Die gesamte Eigentümergemeinschaft

Sie allein als Eigentümer

Vertragsgrundlage

Beschluss der Eigentümerversammlung

Individueller Verwaltervertrag

Typische Aufgaben

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Eigentümerversammlung, Instandhaltung am Gemeinschaftseigentum

Mieterbetreuung, Nebenkostenabrechnung, Mietvertrag, Instandhaltung in der Wohnung

Kostenmodell bei VONIO

rund 30 bis 40 Euro pro Einheit und Monat netto

feste monatliche Pauschale je Einheit, abhängig von Lage und Leistungsumfang

Gesetzlich verpflichtend?

Ja, für jede Eigentümergemeinschaft

Nein, freiwillig für vermietende Eigentümer

Preismodell und für wen sich die Sondereigentumsverwaltung lohnt

Anders als die Mietverwaltung, die sich prozentual an der Nettokaltmiete orientiert, rechnen wir die Sondereigentumsverwaltung in der Regel über eine feste monatliche Pauschale je Einheit ab. Die genaue Höhe richtet sich nach Lage und Leistungsumfang Ihrer Wohnung, nicht nach der Miethöhe – das macht Ihre Kosten unabhängig von Mieterhöhungen und gut planbar. Den konkreten Betrag für Ihre Wohnung nennen wir Ihnen nach einem kurzen, unverbindlichen Erstgespräch; eine Übersicht zu unseren Preismodellen für WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten der Hausverwaltung in Hannover.

Sondereigentumsverwaltung lohnt sich vor allem für Kapitalanleger, die eine oder mehrere vermietete Eigentumswohnungen besitzen, aber nicht selbst Ansprechpartner für Mieteranliegen sein möchten. Das gilt besonders, wenn Sie nicht in Hannover wohnen, beruflich stark eingebunden sind oder die Wohnung geerbt haben und wenig Erfahrung mit Vermietung mitbringen. Auch bei mehreren Einheiten in unterschiedlichen Eigentümergemeinschaften bündeln wir die Verwaltung unter einem festen Ansprechpartner. Selbst wenn Sie nur eine einzige Wohnung besitzen, kann sich die Sondereigentumsverwaltung lohnen, sobald Mieterkommunikation, Nebenkostenabrechnung und Fristen mehr Zeit kosten, als Ihnen die Ersparnis durch Eigenverwaltung wert ist.

Häufig gestellte Fragen zur Sondereigentumsverwaltung

Die Grundvergütung deckt die laufende Verwaltung ab: Eigentümerversammlung organisieren und leiten, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung erstellen, Zahlungsverkehr, Belegprüfung und die Koordination der laufenden Instandhaltung. Als Sonderleistungen gelten üblicherweise außerordentliche Versammlungen, die Begleitung großer Baumaßnahmen oder Gerichtsverfahren. Seriös ist, was vorher schwarz auf weiß feststeht: Bei VONIO erhalten Sie eine vollständige Preisliste, in der Grund- und Sonderleistungen klar getrennt sind.

Die Kosten der Haus- bzw. WEG-Verwaltung trägt immer der Eigentümer, sie sind nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar. Umlagefähig sind nur die in der Betriebskostenverordnung aufgezählten Positionen, etwa Hausmeister, Gartenpflege oder Müllabfuhr. Das Verwalterhonorar gehört ausdrücklich nicht dazu; das hat der Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. Für Vermieter ist das Honorar dafür als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Die Sondereigentumsverwaltung übernimmt die Verwaltung einer einzelnen vermieteten Eigentumswohnung innerhalb einer WEG, getrennt von der WEG-Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Sie umfasst Mieterbetreuung sowie Mietvertrags- und Abrechnungsthemen und eignet sich besonders für Kapitalanleger.

Vor allem für Kapitalanleger, die eine vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer WEG besitzen und die laufende Mieterverwaltung nicht selbst übernehmen möchten.

Ja. Die Sondereigentumsverwaltung ist unabhängig von der WEG-Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Sie können uns für Ihre Wohnung beauftragen, auch wenn die WEG einen anderen Verwalter hat.

In der Regel rechnen wir eine feste monatliche Pauschale je Einheit ab, abhängig von Lage und Leistungsumfang. Für Ihre Wohnung erstellen wir ein kostenloses, unverbindliches Angebot.

Ja. Bei VONIO betreut Sie ein fester Ansprechpartner, der Ihre Wohnung und Ihre Interessen innerhalb der Eigentümergemeinschaft kennt – kein anonymes Ticketsystem.

Sie erreichen uns direkt per Telefon, E-Mail oder über Ihr digitales Portal, in dem Sie Abrechnungen, Beschlüsse und Dokumente jederzeit einsehen. So haben Sie bei Fragen zu Ihrem Sondereigentum immer jemanden, der den Kontext kennt und schnell reagiert.

Unkompliziert. Sie kündigen Ihren bestehenden Vertrag fristgerecht, wir holen die Unterlagen vom bisherigen Verwalter ein und führen die laufenden Vorgänge fort. Die Kündigungsfristen stehen in Ihrem aktuellen Vertrag.

Ihr Sondereigentum ist die Wohnung selbst, also Innenräume, Bodenbeläge, nicht tragende Wände, Sanitärobjekte und Einbauten. Oft gehören auch ein Stellplatz, eine Garage oder ein Kellerraum dazu, wenn die Teilungserklärung sie als Sondereigentum ausweist. Tragende Wände, Fenster und die Wohnungstür gehören dagegen zum Gemeinschaftseigentum.

Bei vermieteten Wohnungen ja, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Auf den Mieter umlegen lassen sich die Kosten dagegen nicht. Den Einzelfall besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Notfälle warten nicht auf Bürozeiten. Für dringende Schäden wie Rohrbruch, Heizungsausfall oder Wasserschaden ist VONIO auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar. Wir koordinieren sofort einen Handwerksbetrieb aus unserem Netzwerk in Hannover, dokumentieren den Schaden für Versicherung und Abrechnung und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

VONIO verfügt über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ERGO Versicherung AG mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro je Versicherungsfall und einer Höchstleistung von 1.000.000 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist die gesetzliche Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO, deren Anforderungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung wir damit vollständig erfüllen. Zusätzlich sind wir Mitglied im VDIV und arbeiten nach den Standards des Verwalterverbands.

Die WEG-Verwaltung ist gesetzlich vorgeschrieben und kümmert sich im Auftrag der gesamten Eigentümergemeinschaft um das Gemeinschaftseigentum, etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Die Sondereigentumsverwaltung beauftragen Sie dagegen individuell und nur für Ihre eigene, vermietete Wohnung: Mieterbetreuung, Nebenkostenabrechnung, Mietvertrag und Instandhaltung innerhalb Ihrer vier Wände. Beide Bereiche lassen sich unabhängig voneinander vergeben oder, wie bei VONIO, aus einer Hand kombinieren. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Ja, auch bei nur einer Einheit. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Wohnungen, sondern wie viel Zeit Mieterkommunikation, Fristen und die jährliche Nebenkostenabrechnung tatsächlich kosten. Gerade bei der ersten vermieteten Wohnung fehlt oft die Routine für Mietrecht, Betriebskostenabrechnung und den Umgang mit Reparaturmeldungen. Wohnen Sie zudem nicht in Hannover oder sind beruflich stark eingebunden, gleicht die feste monatliche Pauschale den Aufwand meist schnell aus, ohne dass Sie auf Kontrolle über Ihre Wohnung verzichten müssen.

Beim Auszug übernehmen wir die Wohnungsübergabe inklusive Zählerständen und Zustandsdokumentation, prüfen die Kaution und rechnen sie fristgerecht ab. Für die Neuvermietung erstellen wir das Exposé, organisieren Besichtigungen, prüfen die Bonität potenzieller Mieter und schließen den neuen Mietvertrag nach aktuellem Mietrecht ab. Kleinere Schönheitsreparaturen oder notwendige Instandsetzungen zwischen den Mietverhältnissen koordinieren wir über unser Handwerkernetzwerk, damit die Wohnung ohne lange Leerstandszeit wieder vermietet werden kann.

Wir übernehmen für Sie die Schnittstelle zur WEG-Verwaltung: Geht es um Beschlüsse zu Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, die Ihre Wohnung betreffen, oder um die Weiterleitung von Schäden, für die nicht Sie, sondern die Gemeinschaft zuständig ist, klären wir das direkt mit der WEG-Verwaltung. Sie müssen sich dadurch nicht selbst mit zwei Verwaltungen abstimmen.

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