Häufige Fragen zur Hausverwaltung
Antworten rund um Kosten, Verwalterwechsel, WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung in Hannover und Region.
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns Eigentümer und Vermieter am häufigsten stellen: von den Kosten über den Verwalterwechsel bis zu den Aufgaben von WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Allgemeine Fragen
Die Kosten hängen von der Verwaltungsart und der Größe der Anlage ab. Für die WEG-Verwaltung liegen die üblichen Sätze zwischen 30 und 40 Euro pro Einheit und Monat, je nach Objektgröße und Komplexität. Mietverwaltung wird meist prozentual zur Kaltmiete berechnet (etwa 5 bis 7 Prozent). Wir erstellen Ihnen ein transparentes, individuelles Angebot – kostenlos und unverbindlich.
Wir garantieren eine Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Dringende Fälle – etwa ein Wasserschaden – bearbeiten wir auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten.
Unser Kerngebiet ist Hannover und die Region Hannover – inklusive Langenhagen, Laatzen, Garbsen, Ronnenberg, Isernhagen, Seelze und weiterer Umlandgemeinden. Auch Objekte in Hildesheim, Braunschweig und Celle betreuen wir gerne – alles innerhalb von 30 bis 40 Autominuten ist für uns gut erreichbar.
Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Mietverwaltung kümmert sich um vermietete Mehrfamilienhäuser im Auftrag des Eigentümers. Die Sondereigentumsverwaltung betrifft einzelne vermietete Eigentumswohnungen innerhalb einer WEG – oft genutzt von Kapitalanlegern.
Ja. Über unser Portal haben Sie jederzeit Zugriff auf Abrechnungen, Beschlüsse, Wirtschaftspläne und laufende Vorgänge. Sie können Anliegen direkt melden und digitale Abstimmungen durchführen.
Kosten & Preise
Die Vergütung der Hausverwaltung zahlt in aller Regel der Eigentümer, nicht der Mieter. Sie gehört zu den nicht umlagefähigen Kosten und lässt sich nicht über die Nebenkostenabrechnung weiterreichen. Umlagefähig auf den Mieter sind dagegen viele laufende Betriebskosten wie Heizung, Wasser oder Hausreinigung, die eine saubere Abrechnung von der Verwaltervergütung trennt. Bei einer WEG tragen alle Eigentümer die Kosten gemeinsam über das monatliche Hausgeld.
Im Großraum Hannover liegt eine WEG-Verwaltung bei rund 30 bis 40 Euro pro Einheit und Monat netto. Wo Ihr Objekt in dieser Spanne liegt, hängt vor allem von der Anzahl der Einheiten und der Komplexität ab: Größere, gut geführte Gemeinschaften liegen eher am unteren Ende, kleinere oder aufwendigere Objekte eher am oberen. Garagen und Stellplätze werden separat abgerechnet, üblich sind rund 6 Euro pro Garage und Monat netto. Den genauen Betrag zeigt Ihr persönliches Angebot.
Das Honorar deckt die laufende Verwaltung Ihres Objekts ab, mit klarer Bemessungsgrundlage und ohne versteckte Gebühren. Separat abgerechnet werden zum Beispiel Garagen und Stellplätze, üblich sind rund 6 Euro pro Garage und Monat netto. Am Markt berechnen manche Anbieter zusätzlich Posten wie eine Einrichtungsgebühr, Wohnungsübergaben, Mahnungen oder die Neuvermietung separat. Achten Sie deshalb auf eine vollständige Leistungsbeschreibung, die genau auflistet, was enthalten ist und was extra kostet.
Die Mietverwaltung rechnen wir prozentual zur Nettokaltmiete ab, üblicherweise rund 5 bis 7 Prozent, je nach Objektgröße, Einheitenzahl und Leistungsumfang. Die Bemessungsgrundlage weisen wir transparent aus, versteckte Gebühren gibt es nicht. Wie hoch Ihr konkreter Satz ausfällt, hängt von Ihrem Objekt ab und zeigt sich im persönlichen, kostenlosen Angebot, das Sie innerhalb von 24 Stunden erhalten.
Bei vermieteten Objekten ja: Die Kosten der Verwaltung lassen sich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Bei der Erhaltungsrücklage wirkt sich das steuerlich meist erst aus, wenn das Geld tatsächlich für eine Maßnahme verwendet wird. Nutzen Sie Ihre Wohnung selbst, können Sie zumindest die Lohnkosten haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen anteilig nach Paragraph 35a des Einkommensteuergesetzes absetzen. Den Einzelfall klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Nicht unbedingt: Eine gut geführte, große Gemeinschaft ohne Sanierungsstau und Konflikte liegt legitim am unteren Ende der Preisspanne. Entscheidend ist weniger die Grundgebühr allein als eine vollständige Leistungsbeschreibung. Manche Anbieter locken mit einer niedrigen Pauschale und berechnen viele Leistungen separat, etwa Einrichtungsgebühren oder Wohnungsübergaben. Ein transparentes Angebot, das klar zeigt, was enthalten ist und was extra kostet, ist am Ende oft günstiger als eine niedrige Grundgebühr mit langer Liste an Sonderhonoraren.
WEG-Verwaltung
Die Grundvergütung deckt die laufende Verwaltung ab: Eigentümerversammlung organisieren und leiten, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung erstellen, Zahlungsverkehr, Belegprüfung und die Koordination der laufenden Instandhaltung. Als Sonderleistungen gelten üblicherweise außerordentliche Versammlungen, die Begleitung großer Baumaßnahmen oder Gerichtsverfahren. Seriös ist, was vorher schwarz auf weiß feststeht: Bei VONIO erhalten Sie eine vollständige Preisliste, in der Grund- und Sonderleistungen klar getrennt sind.
Ja. Die Gelder der Gemeinschaft gehören auf ein Konto, das auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft läuft (offenes Fremdgeldkonto), nicht auf ein Konto der Verwaltung. Das schützt das Gemeinschaftsvermögen, etwa bei einer Insolvenz des Verwalters. Sammelkonten im Namen des Verwalters gelten seit Langem als nicht ordnungsgemäße Verwaltung. Bei VONIO werden alle Gemeinschaftskonten auf den Namen der jeweiligen WEG geführt.
Die Kosten für eine WEG-Verwaltung in Hannover liegen typischerweise zwischen 30 und 40 Euro pro Wohneinheit und Monat – abhängig von Größe der Anlage, Alter der Immobilie und Leistungsumfang. Für kleinere WEGs mit weniger als 8 Einheiten kann der Einheitspreis höher ausfallen, da der Aufwand pro Einheit höher ist. Wir erstellen Ihnen ein individuelles, transparentes Angebot – kostenlos und unverbindlich.
Der Wechsel erfolgt in drei Schritten: 1) Mehrheitsbeschluss der Eigentümer in einer Eigentümerversammlung zur Abberufung der alten und Bestellung der neuen Verwaltung. 2) Kündigung des bestehenden Verwaltervertrags – nach WEG-Reform endet dieser spätestens 6 Monate nach Abberufung (§ 26 WEG). 3) Übergabe aller Unterlagen und Konten an die neue Verwaltung. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt.
Sobald der Wechsel beschlossen ist, läuft die Übergabe meist innerhalb von zwei bis drei Wochen. Wir fordern alle Unterlagen beim bisherigen Verwalter an, übernehmen Konten, Verträge und Belege und richten Ihr digitales Eigentümerportal ein.
Wie schnell es geht, hängt vor allem davon ab, wie zügig der bisherige Verwalter die Unterlagen herausgibt. Um die komplette Abwicklung kümmern wir uns – und Sie haben von Anfang an einen festen Ansprechpartner, der Sie durch die Übergabe begleitet.
Ja. Bei VONIO betreut Sie ein fester Ansprechpartner, der Ihre Anlage kennt – kein anonymes Ticketsystem und keine ständig wechselnden Zuständigkeiten.
Sie erreichen uns direkt per Telefon, E-Mail oder über Ihr digitales Eigentümerportal, in dem Sie Dokumente, Beschlüsse und Abrechnungen jederzeit einsehen können. So haben Sie bei Fragen immer jemanden, der den Kontext kennt und schnell reagiert.
Ja. Seit der WEG-Reform 2020 sind hybride und rein digitale Eigentümerversammlungen möglich, sofern dies per Mehrheitsbeschluss zugelassen wird. VONIO organisiert Ihre ETV je nach Wunsch vor Ort, hybrid oder komplett digital – mit rechtssicherer Online-Abstimmung über unser Eigentümerportal.
Nach § 24 Abs. 1 WEG muss mindestens einmal jährlich eine ordentliche Eigentümerversammlung stattfinden. Bei Bedarf können zusätzliche außerordentliche Versammlungen einberufen werden – etwa bei dringenden Instandhaltungsfragen oder bei Anträgen aus der Eigentümergemeinschaft. VONIO organisiert und moderiert Ihre ETV – auf Wunsch auch digital oder hybrid.
Seit Dezember 2022 können Eigentümergemeinschaften von ihrer Verwaltung verlangen, dass sie die Qualifikation eines „zertifizierten Verwalters" nach § 26a WEG nachweist. Der Nachweis erfolgt durch eine Prüfung bei der IHK. Diese Anforderung stellt sicher, dass die Verwaltung über fundiertes Fach- und Rechtswissen verfügt.
Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft – also alles, was allen Eigentümern gemeinsam gehört (Treppenhaus, Dach, Fassade, Heizung). Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um das Sondereigentum einer einzelnen Wohnung – typischerweise Vermietung und Mieterverwaltung. VONIO bietet beides an, auch parallel für dasselbe Objekt.
Notfälle warten nicht auf Bürozeiten. Für dringende Schäden wie Rohrbruch, Heizungsausfall oder Wasserschaden ist VONIO auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar. Wir koordinieren sofort einen Handwerksbetrieb aus unserem Netzwerk in Hannover, dokumentieren den Schaden für Versicherung und Abrechnung und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
VONIO verfügt über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ERGO Versicherung AG mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro je Versicherungsfall und einer Höchstleistung von 1.000.000 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist die gesetzliche Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO, deren Anforderungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung wir damit vollständig erfüllen. Zusätzlich sind wir Mitglied im VDIV und arbeiten nach den Standards des Verwalterverbands.
Mietverwaltung
Die Grundvergütung deckt die laufende Verwaltung ab: Eigentümerversammlung organisieren und leiten, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung erstellen, Zahlungsverkehr, Belegprüfung und die Koordination der laufenden Instandhaltung. Als Sonderleistungen gelten üblicherweise außerordentliche Versammlungen, die Begleitung großer Baumaßnahmen oder Gerichtsverfahren. Seriös ist, was vorher schwarz auf weiß feststeht: Bei VONIO erhalten Sie eine vollständige Preisliste, in der Grund- und Sonderleistungen klar getrennt sind.
Die Kosten der Haus- bzw. WEG-Verwaltung trägt immer der Eigentümer, sie sind nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar. Umlagefähig sind nur die in der Betriebskostenverordnung aufgezählten Positionen, etwa Hausmeister, Gartenpflege oder Müllabfuhr. Das Verwalterhonorar gehört ausdrücklich nicht dazu; das hat der Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. Für Vermieter ist das Honorar dafür als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Die Mietverwaltung wird prozentual zur Nettokaltmiete abgerechnet, üblicherweise rund 5 bis 7 Prozent je nach Objekt, Einheitenzahl und Leistungsumfang. Die Bemessungsgrundlage weisen wir transparent aus. Für Ihr Objekt erstellen wir ein kostenloses, unverbindliches Angebot.
Sie beauftragen uns, den Rest übernehmen wir: Kommunikation mit dem Vorverwalter, Übernahme aller Unterlagen und Verträge sowie der laufenden Mieterkommunikation. Der Übergang ist für Sie und Ihre Mieter reibungslos.
Sobald Sie sich für VONIO entschieden haben, übernehmen wir Ihre Mietobjekte in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen. Wir fordern die Unterlagen beim bisherigen Verwalter an, übernehmen Mietverträge, Kautionen und laufende Vorgänge und informieren Ihre Mieter über den neuen Ansprechpartner.
Wie schnell es geht, hängt vor allem davon ab, wie zügig der bisherige Verwalter die Unterlagen herausgibt. Um die komplette Abwicklung kümmern wir uns – Sie haben von Anfang an einen festen Ansprechpartner, der die Übergabe für Sie koordiniert.
Ja. Als Eigentümer betreut Sie bei VONIO ein fester Ansprechpartner, der Ihre Objekte kennt – kein anonymes Callcenter und keine wechselnden Zuständigkeiten.
Sie erreichen uns direkt per Telefon, E-Mail oder über Ihr digitales Portal, in dem Sie Mieteingänge, Abrechnungen und Dokumente jederzeit einsehen. Auch Ihre Mieter haben einen klaren Ansprechpartner für alle Anliegen rund um die Wohnung.
Ja. Wir übernehmen die komplette Neuvermietung inklusive Exposé, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und sorgfältiger Mieterauswahl, damit Leerstand schnell wieder beseitigt wird.
Die Mietverwaltung betreut komplette Mietobjekte wie Mehrfamilienhäuser im Auftrag des Eigentümers. Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um einzelne vermietete Eigentumswohnungen innerhalb einer WEG, typischerweise für Kapitalanleger.
Notfälle warten nicht auf Bürozeiten. Für dringende Schäden wie Rohrbruch, Heizungsausfall oder Wasserschaden ist VONIO auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar. Wir koordinieren sofort einen Handwerksbetrieb aus unserem Netzwerk in Hannover, dokumentieren den Schaden für Versicherung und Abrechnung und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
Nein. Der bestehende Mietvertrag bleibt mit allen Konditionen unverändert bestehen, es ändert sich nur der Ansprechpartner. Ihr Mieter erhält von uns eine kurze Information über den Wechsel und den neuen Ansprechpartner. Für die Übernahme fordern wir Mietvertrag, Kautionskonto, Kommunikationshistorie und die Betriebskostenabrechnungen der Vorjahre beim bisherigen Verwalter oder direkt bei Ihnen an.
Wir erfassen laufend alle umlagefähigen Kosten, prüfen Rechnungen auf Plausibilität und erstellen die Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 BGB). Nachzahlungen fordern wir an, Guthaben zahlen wir fristgerecht an Ihre Mieter aus. Sie erhalten parallel eine transparente Übersicht über Kosten und Verteilerschlüssel Ihres Objekts über das digitale Eigentümerportal.
Wir überwachen alle Zahlungseingänge und reagieren bei Zahlungsverzug zeitnah mit einer schriftlichen Zahlungserinnerung, bei wiederholtem Verzug mit einer förmlichen Mahnung. Bleibt die Zahlung dauerhaft aus, stimmen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen ab, bis hin zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach § 543 in Verbindung mit § 569 BGB. Sie werden über jeden Schritt informiert und müssen selbst nicht mit Ihrem Mieter über offene Forderungen verhandeln.
Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung möglich und darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigern, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um höchstens 15 Prozent (§ 558 BGB). Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe eine Erhöhung zulässig ist, erstellen das rechtssichere Erhöhungsschreiben und kommunizieren es direkt mit Ihrem Mieter.
Sondereigentum
Die Grundvergütung deckt die laufende Verwaltung ab: Eigentümerversammlung organisieren und leiten, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung erstellen, Zahlungsverkehr, Belegprüfung und die Koordination der laufenden Instandhaltung. Als Sonderleistungen gelten üblicherweise außerordentliche Versammlungen, die Begleitung großer Baumaßnahmen oder Gerichtsverfahren. Seriös ist, was vorher schwarz auf weiß feststeht: Bei VONIO erhalten Sie eine vollständige Preisliste, in der Grund- und Sonderleistungen klar getrennt sind.
Die Kosten der Haus- bzw. WEG-Verwaltung trägt immer der Eigentümer, sie sind nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar. Umlagefähig sind nur die in der Betriebskostenverordnung aufgezählten Positionen, etwa Hausmeister, Gartenpflege oder Müllabfuhr. Das Verwalterhonorar gehört ausdrücklich nicht dazu; das hat der Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. Für Vermieter ist das Honorar dafür als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Die Sondereigentumsverwaltung übernimmt die Verwaltung einer einzelnen vermieteten Eigentumswohnung innerhalb einer WEG, getrennt von der WEG-Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Sie umfasst Mieterbetreuung sowie Mietvertrags- und Abrechnungsthemen und eignet sich besonders für Kapitalanleger.
Vor allem für Kapitalanleger, die eine vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer WEG besitzen und die laufende Mieterverwaltung nicht selbst übernehmen möchten.
Ja. Die Sondereigentumsverwaltung ist unabhängig von der WEG-Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Sie können uns für Ihre Wohnung beauftragen, auch wenn die WEG einen anderen Verwalter hat.
In der Regel rechnen wir eine feste monatliche Pauschale je Einheit ab, abhängig von Lage und Leistungsumfang. Für Ihre Wohnung erstellen wir ein kostenloses, unverbindliches Angebot.
Ja. Bei VONIO betreut Sie ein fester Ansprechpartner, der Ihre Wohnung und Ihre Interessen innerhalb der Eigentümergemeinschaft kennt – kein anonymes Ticketsystem.
Sie erreichen uns direkt per Telefon, E-Mail oder über Ihr digitales Portal, in dem Sie Abrechnungen, Beschlüsse und Dokumente jederzeit einsehen. So haben Sie bei Fragen zu Ihrem Sondereigentum immer jemanden, der den Kontext kennt und schnell reagiert.
Unkompliziert. Sie kündigen Ihren bestehenden Vertrag fristgerecht, wir holen die Unterlagen vom bisherigen Verwalter ein und führen die laufenden Vorgänge fort. Die Kündigungsfristen stehen in Ihrem aktuellen Vertrag.
Ihr Sondereigentum ist die Wohnung selbst, also Innenräume, Bodenbeläge, nicht tragende Wände, Sanitärobjekte und Einbauten. Oft gehören auch ein Stellplatz, eine Garage oder ein Kellerraum dazu, wenn die Teilungserklärung sie als Sondereigentum ausweist. Tragende Wände, Fenster und die Wohnungstür gehören dagegen zum Gemeinschaftseigentum.
Bei vermieteten Wohnungen ja, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Auf den Mieter umlegen lassen sich die Kosten dagegen nicht. Den Einzelfall besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Notfälle warten nicht auf Bürozeiten. Für dringende Schäden wie Rohrbruch, Heizungsausfall oder Wasserschaden ist VONIO auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar. Wir koordinieren sofort einen Handwerksbetrieb aus unserem Netzwerk in Hannover, dokumentieren den Schaden für Versicherung und Abrechnung und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
VONIO verfügt über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ERGO Versicherung AG mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro je Versicherungsfall und einer Höchstleistung von 1.000.000 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist die gesetzliche Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO, deren Anforderungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung wir damit vollständig erfüllen. Zusätzlich sind wir Mitglied im VDIV und arbeiten nach den Standards des Verwalterverbands.
Die WEG-Verwaltung ist gesetzlich vorgeschrieben und kümmert sich im Auftrag der gesamten Eigentümergemeinschaft um das Gemeinschaftseigentum, etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Die Sondereigentumsverwaltung beauftragen Sie dagegen individuell und nur für Ihre eigene, vermietete Wohnung: Mieterbetreuung, Nebenkostenabrechnung, Mietvertrag und Instandhaltung innerhalb Ihrer vier Wände. Beide Bereiche lassen sich unabhängig voneinander vergeben oder, wie bei VONIO, aus einer Hand kombinieren. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Ja, auch bei nur einer Einheit. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Wohnungen, sondern wie viel Zeit Mieterkommunikation, Fristen und die jährliche Nebenkostenabrechnung tatsächlich kosten. Gerade bei der ersten vermieteten Wohnung fehlt oft die Routine für Mietrecht, Betriebskostenabrechnung und den Umgang mit Reparaturmeldungen. Wohnen Sie zudem nicht in Hannover oder sind beruflich stark eingebunden, gleicht die feste monatliche Pauschale den Aufwand meist schnell aus, ohne dass Sie auf Kontrolle über Ihre Wohnung verzichten müssen.
Beim Auszug übernehmen wir die Wohnungsübergabe inklusive Zählerständen und Zustandsdokumentation, prüfen die Kaution und rechnen sie fristgerecht ab. Für die Neuvermietung erstellen wir das Exposé, organisieren Besichtigungen, prüfen die Bonität potenzieller Mieter und schließen den neuen Mietvertrag nach aktuellem Mietrecht ab. Kleinere Schönheitsreparaturen oder notwendige Instandsetzungen zwischen den Mietverhältnissen koordinieren wir über unser Handwerkernetzwerk, damit die Wohnung ohne lange Leerstandszeit wieder vermietet werden kann.
Wir übernehmen für Sie die Schnittstelle zur WEG-Verwaltung: Geht es um Beschlüsse zu Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, die Ihre Wohnung betreffen, oder um die Weiterleitung von Schäden, für die nicht Sie, sondern die Gemeinschaft zuständig ist, klären wir das direkt mit der WEG-Verwaltung. Sie müssen sich dadurch nicht selbst mit zwei Verwaltungen abstimmen.
Verwalterwechsel
Seit der WEG-Reform 2020 gilt: Der Verwalter kann jederzeit durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung abberufen werden, ein wichtiger Grund ist nicht mehr nötig (Paragraph 26 Absatz 3 WEG). Der bestehende Vertrag endet unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Diese Frist ist gesetzlich zwingend und kann im Verwaltervertrag nicht verlängert werden. Wir prüfen Ihren Vertrag zu Beginn kostenlos.
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches Angebot inklusive Kündigungsfristen-Check. Nach dem Beschluss der Eigentümerversammlung dauert die eigentliche Übernahme, also Unterlagen, Konten und digitale Zugänge, in der Regel 2 bis 3 Wochen. Wie schnell der Beschluss selbst zustande kommt, hängt zusätzlich vom nächsten möglichen Versammlungstermin Ihrer Gemeinschaft ab.
Der Wechsel selbst ist für Sie kostenlos. Wir übernehmen den Kündigungsfristen-Check, die vollständige Unterlagen-Übernahme von der bisherigen Verwaltung und die Begleitung der Eigentümerversammlung ohne separate Gebühr und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie. Ab dem Datum der Übernahme zahlen Sie ausschließlich das laufende Verwaltungshonorar, wie Sie es auch von Ihrer bisherigen Verwaltung kennen.
Diese Kommunikation übernehmen wir für Sie. Nach dem Beschluss der Eigentümerversammlung informieren wir alle Eigentümer schriftlich über den neuen Ansprechpartner, die Erreichbarkeit und das Datum der Übernahme. Bei vermieteten Einheiten setzen wir zusätzlich die Mieterinnen und Mieter in Kenntnis, da sich für sie die Ansprechperson für Mängelmeldungen und die Bankverbindung für Mietzahlungen ändert.
Die bisherige Verwaltung muss aus dem beendeten Geschäftsbesorgungsverhältnis heraus sämtliche Unterlagen, die Beschlusssammlung, Kontostände und die Erhaltungsrücklage vollständig herausgeben (Paragraph 667 BGB in Verbindung mit Paragraph 675 BGB). Hinzu kommen laufende Verträge mit Dienstleistern. Wir fordern diese Übergabe aktiv an, prüfen sie auf Vollständigkeit und übernehmen den technischen Kontowechsel, sodass für Sie keine Lücke entsteht.
Noch Fragen offen?
Wir beantworten Ihre Fragen persönlich, kostenlos und unverbindlich. Antwort innerhalb von 24 Stunden.