Hausgeld-Rechner: Ist Ihr Hausgeld angemessen?
Prüfen Sie nach Wohnfläche, ob Ihr Hausgeld im üblichen Rahmen liegt, mit transparenter Quellenangabe.
Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, mit der Wohnungseigentümer die laufenden Kosten ihrer Gemeinschaft decken: Betriebskosten, Verwaltung und die Rücklage für künftige Instandhaltung.
Mit unserem Rechner prüfen Sie in wenigen Sekunden, ob Ihr Hausgeld im marktüblichen Rahmen liegt. Die Hintergründe erklärt unser Ratgeber Hausgeld und Wohngeld.
Ist Ihr Hausgeld angemessen?
Orientierung
ca. 210–320 € pro Monat
Ihr Hausgeld liegt deutlich darüber? Häufige Gründe sind hohe Rücklagenzuführung, Aufzug, Concierge-Leistungen oder aufgestauter Sanierungsbedarf.
Quelle: ImmoScout24 (Marktorientierung, keine amtliche Statistik), 2025
Häufige Fragen zum Hausgeld
Ein pauschaler Vergleichswert existiert nicht, weil jedes Objekt anders ist. Prüfen Sie stattdessen den aktuellen Wirtschaftsplan Ihrer Gemeinschaft und vergleichen Sie die einzelnen Posten mit den Vorjahren: Stimmen die Verbrauchswerte, ist der Verteilerschlüssel korrekt, sind unzulässige Positionen enthalten? Berücksichtigen Sie zusätzlich Alter, Ausstattung, Energiestandard und die Höhe der Erhaltungsrücklage Ihres Gebäudes, denn diese Faktoren erklären einen Großteil der Abweichung.
Meist liegt es an Alter und Zustand des Gebäudes, an der Ausstattung mit Aufzug, Tiefgarage oder Schwimmbad, am Energiestandard und an der Höhe der Erhaltungsrücklage. Ein gepflegter Neubau ohne Aufzug ist günstiger als ein sanierungsbedürftiger Altbau mit aufwendiger Gemeinschaftsanlage. Auch eine gut gefüllte Rücklage treibt das monatliche Hausgeld nach oben, schützt Ihre Gemeinschaft aber vor teuren Sonderumlagen.
Ein Zahlungsstopp hilft nicht, eine sachliche Prüfung schon. Fordern Sie Einsicht in den Wirtschaftsplan und die Belege an und vergleichen Sie die Ansätze mit den Vorjahren. Halten Sie einzelne Positionen für unbegründet, beantragen Sie in der nächsten Eigentümerversammlung eine Anpassung. Eine Anfechtung kommt erst infrage, wenn ein Beschluss klar unwirtschaftlich ist, denn der Gemeinschaft steht bei der Kalkulation ein weiter Ermessensspielraum zu.
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