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← RatgeberWEG-Verwaltung18. Juni 20269 Min. Lesezeit

Hausgeld und Wohngeld: Was Wohnungseigentümer wirklich wissen müssen

Von Moritz Engelmann

Das Wichtigste in Kürze

  • Hausgeld und Wohngeld haben nur den ähnlichen Namen gemeinsam: Hausgeld zahlen Sie als Eigentümer an Ihre Gemeinschaft, Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung vom Amt.
  • Das Hausgeld ist ein monatlicher Vorschuss auf den jährlichen Wirtschaftsplan (§ 28 WEG) und gliedert sich in umlagefähige Betriebskosten, nicht umlagefähige Kosten und die Erhaltungsrücklage.
  • Als grobe Orientierung gelten 3 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter monatlich – der konkrete Wert hängt aber stark von Alter, Ausstattung, Energiestandard und Rücklage des Objekts ab.
  • Bei Vermietung sind nur die umlagefähigen Betriebskosten auf den Mieter umlegbar; Verwaltervergütung und Zuführung zur Erhaltungsrücklage trägt der Eigentümer selbst.
  • Vor einem Wohnungskauf sollten Sie aktuellen Wirtschaftsplan, die letzten zwei Jahresabrechnungen, den Stand der Erhaltungsrücklage und die Versammlungsprotokolle prüfen.

Hausgeld und Wohngeld klingen ähnlich, meinen aber etwas völlig Verschiedenes. Wer eine Eigentumswohnung kauft, zahlt monatlich Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft. Wohngeld dagegen ist eine staatliche Sozialleistung. Diese Verwechslung sorgt regelmäßig für Missverständnisse. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Hausgeld genau ist, woraus es sich zusammensetzt, wie hoch es ausfällt, welche Teile Sie auf einen Mieter umlegen dürfen und wo der Unterschied zum staatlichen Wohngeld liegt.

Hausgeld und Wohngeld: die wichtigste Unterscheidung vorweg

Die beiden Begriffe haben nichts miteinander zu tun, außer dem ähnlichen Klang.

Das Hausgeld ist der monatliche Betrag, den Sie als Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen. Damit werden die laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums gedeckt, also Dinge wie Hausreinigung, Heizung, Versicherung, Verwaltung und die Rücklage für künftige Reparaturen. Man nennt es auch Wohngeldvorschuss, daher kommt die Verwechslung.

Das staatliche Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss vom Staat für Menschen mit geringem Einkommen. Es gibt zwei Formen: den Mietzuschuss für Mieter und den Lastenzuschuss für Eigentümer. Mit der Eigentümergemeinschaft hat das nichts zu tun, es wird beim Amt beantragt.

Kurz gesagt: Hausgeld zahlen Sie an Ihre Gemeinschaft, Wohngeld bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat.

Direkt prüfen: Mit unserem Hausgeld-Rechner sehen Sie in wenigen Sekunden, ob Ihr Hausgeld im marktüblichen Rahmen liegt.

Häufige Verwechslung

Hausgeld wird umgangssprachlich auch „Wohngeldvorschuss" genannt – das führt zu Verwechslungen mit dem staatlichen Wohngeld. Hausgeld zahlen Sie einkommensunabhängig an Ihre Gemeinschaft, staatliches Wohngeld ist eine bedarfsabhängige Sozialleistung vom Amt.

Was ist Hausgeld?

Das Hausgeld ist ein Vorschuss auf die voraussichtlichen Kosten Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft. Grundlage ist der Wirtschaftsplan, den die Verwaltung jedes Jahr aufstellt und den die Eigentümer in der Eigentümerversammlung beschließen. Der Wirtschaftsplan schätzt die Ausgaben für das kommende Jahr und verteilt sie auf die einzelnen Eigentümer.

Geregelt ist das im Wohnungseigentumsgesetz. Der Wirtschaftsplan und die Pflicht zur Vorschusszahlung ergeben sich aus Paragraph 28 des Wohnungseigentumsgesetzes. Wie genau die Kosten auf die Eigentümer verteilt werden, hängt vom Verteilerschlüssel ab, meist von den Miteigentumsanteilen, also dem Anteil Ihrer Wohnung am Gesamtobjekt.

Wer das Hausgeld festlegt, ist damit klar: Die Verwaltung rechnet es im Wirtschaftsplan vor, beschlossen wird es von der Gemeinschaft. Eine professionelle WEG-Verwaltung sorgt dafür, dass der Wirtschaftsplan realistisch kalkuliert ist und das Hausgeld weder zu knapp noch unnötig hoch angesetzt wird.

Woraus setzt sich das Hausgeld zusammen?

Das Hausgeld deckt alle laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums. Diese lassen sich in drei Gruppen teilen.

Umlagefähige Betriebskosten

Das sind die laufenden Bewirtschaftungskosten, die auch ein Mieter tragen müsste. Dazu gehören Heizung und Warmwasser, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Aufzug, Schornsteinfeger und die Gebäudeversicherung. Welche Kostenarten umlagefähig sind, regelt die Betriebskostenverordnung.

Nicht umlagefähige Kosten

Diese Kosten trägt der Eigentümer selbst, sie lassen sich nicht auf einen Mieter abwälzen. Dazu zählen vor allem die Vergütung der Verwaltung und die Kosten für Instandhaltung und Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Mehr dazu, wie sich die Verwaltervergütung einordnet, lesen Sie in unserem Ratgeber Was kostet eine Hausverwaltung in Hannover.

Erhaltungsrücklage

Ein fester Teil des Hausgelds fließt in die Erhaltungsrücklage, früher Instandhaltungsrücklage genannt. Das ist ein Spartopf der Gemeinschaft für größere künftige Maßnahmen wie ein neues Dach oder eine Fassadensanierung. Diese Rücklage gehört der Gemeinschaft und bleibt beim Verkauf der Wohnung dort.

Wie hoch ist das Hausgeld?

Eine feste Regel für die Höhe gibt es nicht, weil jedes Objekt anders ist. Als grobe Orientierung nennt der Markt oft eine Spanne von etwa 3 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Der konkrete Wert hängt aber stark vom Objekt ab und kann deutlich darüber oder darunter liegen.

Rechenbeispiel

Für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern ergäbe sich bei 3,50 Euro pro Quadratmeter ein Hausgeld von rund 280 Euro im Monat. Davon ist ein Teil umlagefähig, ein Teil nicht, und ein Teil fließt in die Rücklage. Diese Zahl ist nur ein Beispiel zur Veranschaulichung, Ihr tatsächliches Hausgeld steht im Wirtschaftsplan Ihrer Gemeinschaft.

Was die Höhe beeinflusst

Entscheidend sind das Alter und der Zustand des Gebäudes, die Ausstattung mit Aufzug, Tiefgarage oder Schwimmbad, der Energiestandard, die Höhe der Rücklage und natürlich die Größe Ihrer Wohnung. Ein gepflegter Neubau ohne Aufzug ist günstiger als ein sanierungsbedürftiger Altbau mit aufwendiger Gemeinschaftsanlage.

Hausgeld in Hannover

In Hannover gelten dieselben Faktoren wie überall. Eine pauschale Hannover-Zahl ist wenig aussagekräftig, weil ein Altbau in der List anders kalkuliert als ein Neubau in Ahlem. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Hausgeld realistisch ist, hilft ein Blick in den Wirtschaftsplan und ein Vergleich mit ähnlichen Objekten. Genau dabei unterstützt eine ortskundige Verwaltung.

Hausgeld und Mieter: was ist umlagefähig?

Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, dürfen Sie nicht das gesamte Hausgeld an Ihren Mieter weitergeben, sondern nur die umlagefähigen Betriebskosten.

Auf den Mieter umlegen dürfen Sie die laufenden Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Müll, Hausreinigung, Allgemeinstrom und die Gebäudeversicherung. Selbst tragen müssen Sie die nicht umlagefähigen Anteile, also die Verwaltervergütung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Diese Trennung sauber abzubilden ist Aufgabe der Nebenkostenabrechnung. Wenn Sie das nicht selbst machen möchten, übernimmt es unsere Mietverwaltung oder, für eine einzelne Eigentumswohnung in einer WEG, die Sondereigentumsverwaltung.

Nicht das gesamte Hausgeld umlegen

Verwaltervergütung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage dürfen Sie nicht auf den Mieter umlegen – nur die laufenden Betriebskosten. Eine sauber getrennte Nebenkostenabrechnung verhindert hier Fehler.

Ist Hausgeld steuerlich absetzbar?

Das hängt davon ab, ob Sie die Wohnung vermieten oder selbst nutzen.

Vermieten Sie die Wohnung, können Sie die im Hausgeld enthaltenen Bewirtschaftungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage V geltend machen. Bei der Erhaltungsrücklage gilt eine Besonderheit: Sie wirkt sich steuerlich in der Regel erst dann aus, wenn das Geld tatsächlich für eine Maßnahme verwendet wird, nicht schon bei der Einzahlung.

Nutzen Sie die Wohnung selbst, können Sie zumindest die Lohnkosten haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus dem Hausgeld nach Paragraph 35a des Einkommensteuergesetzes anteilig absetzen, zum Beispiel für Hausreinigung oder Gartenpflege. Den genauen Fall klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Hausgeldabrechnung prüfen und verstehen

Einmal im Jahr stellt die Verwaltung die Jahresabrechnung auf. Sie vergleicht die tatsächlichen Kosten mit den im Wirtschaftsplan geschätzten Vorschüssen. Daraus ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung, die sogenannte Abrechnungsspitze.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung: Der Wirtschaftsplan schätzt im Voraus, die Jahresabrechnung rechnet im Nachhinein ab. Worauf Sie bei der Prüfung achten sollten, lesen Sie ausführlich in unserem Ratgeber Jahresabrechnung der WEG prüfen.

Eine Nachzahlung aus der Jahresabrechnung ist übrigens etwas anderes als eine Sonderumlage. Die Nachzahlung gleicht eine zu niedrig geschätzte laufende Kalkulation aus, eine Sonderumlage wird für eine außerordentliche Maßnahme beschlossen. Was eine Sonderumlage ist und wann sie zulässig ist, erklären wir im Beitrag Sonderumlage in der WEG.

Erscheint Ihnen Ihr Hausgeld zu hoch, lohnt der Blick in die Abrechnung: Stimmen die Verbrauchswerte, ist der Verteilerschlüssel korrekt, sind unzulässige Posten enthalten? Eine transparente Verwaltung legt all das offen und gewährt Ihnen Einsicht in die Belege.

Nachzahlung ist nicht gleich Sonderumlage

Eine Nachzahlung aus der Jahresabrechnung gleicht zu niedrig geschätzte laufende Kosten aus. Eine Sonderumlage wird dagegen separat für außerordentliche Maßnahmen beschlossen – beides nicht verwechseln.

Staatliches Wohngeld kurz erklärt

Damit die Abgrenzung vollständig ist, hier das Wohngeld in Kürze. Das staatliche Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es gibt zwei Varianten.

Der Mietzuschuss geht an Mieter, die ihre Miete nur schwer tragen können. Der Lastenzuschuss geht an Eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen und deren Einkommen niedrig ist. Auch als Eigentümer können Sie also unter Umständen staatliches Wohngeld in Form des Lastenzuschusses bekommen, beantragt wird es bei der zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Stadt. Ob ein Anspruch besteht, hängt von Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten ab.

Mit dem Hausgeld an Ihre Eigentümergemeinschaft hat das nichts zu tun. Das Hausgeld zahlen Sie unabhängig von Ihrem Einkommen, das Wohngeld ist eine bedarfsabhängige Sozialleistung.

Warum eine gute Verwaltung beim Hausgeld den Unterschied macht

Ein realistisch kalkuliertes Hausgeld, eine nachvollziehbare Abrechnung und eine sauber geführte Erhaltungsrücklage sind kein Selbstläufer, sondern das Ergebnis sorgfältiger Verwaltung. Wir von VONIO verwalten Eigentümergemeinschaften im Großraum Hannover digital und persönlich, mit transparenten Abrechnungen und festem Ansprechpartner. Bei Google bewerten uns unsere Kundinnen und Kunden mit 5,0 von 5 Sternen.

Sie sind mit Ihrer aktuellen Verwaltung unzufrieden oder Ihre Gemeinschaft sucht einen neuen Verwalter? Sprechen Sie uns an. Fordern Sie Ihr kostenloses Angebot an oder rufen Sie an unter 0160 3326210.

Hausgeld beim Wohnungskauf: darauf sollten Käufer achten

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, ist das Hausgeld ein wichtiger Posten Ihrer monatlichen Belastung, den Sie früh einplanen sollten. Lassen Sie sich vor dem Kauf den aktuellen Wirtschaftsplan und die letzten beiden Jahresabrechnungen zeigen. Daraus sehen Sie, wie hoch der Betrag tatsächlich ist und ob er realistisch kalkuliert wurde.

Ein zweiter Blick gilt der Erhaltungsrücklage. Ist sie gut gefüllt, ist die Gemeinschaft für größere Maßnahmen gewappnet. Ist sie zu niedrig, drohen Sonderumlagen. Fragen Sie außerdem nach, ob es in der Gemeinschaft Zahlungsrückstände anderer Eigentümer gibt, denn die können am Ende alle belasten. Die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen verraten zudem, welche Maßnahmen geplant sind und ob bald eine Erhöhung ansteht.

Vor dem Kauf prüfen

Lassen Sie sich den aktuellen Wirtschaftsplan, die letzten beiden Jahresabrechnungen und die Versammlungsprotokolle zeigen. Eine zu niedrige Erhaltungsrücklage oder Zahlungsrückstände anderer Eigentümer können zu Sonderumlagen führen, die alle belasten.

Wer zahlt das Hausgeld beim Verkauf der Wohnung?

Beim Eigentümerwechsel sorgt das Hausgeld regelmäßig für Diskussionen. Die Grundregel ist klar: Die laufenden monatlichen Vorschüsse trägt immer derjenige, dem die Wohnung im jeweiligen Zeitraum gehört. Wer Ende März verkauft, zahlt das Hausgeld bis einschließlich März, der Käufer übernimmt ab April.

Kniffliger ist die Jahresabrechnung. Für eine Nachzahlung oder ein Guthaben haftet gegenüber der Gemeinschaft, wer im Zeitpunkt des Beschlusses über die Abrechnung als Eigentümer im Grundbuch steht, nicht zwingend derjenige, der die Kosten im Abrechnungsjahr verursacht hat. Wird die Abrechnung für das Vorjahr erst nach dem Verkauf beschlossen, trifft die Nachzahlung also den Käufer. Wer hier nichts regelt, streitet später. Deshalb gehört die Aufteilung von Nachzahlung und Guthaben in den Kaufvertrag.

Die Erhaltungsrücklage wird nicht ausgezahlt

Ihren angesparten Anteil an der Erhaltungsrücklage bekommen Sie beim Verkauf nicht zurück. Das Guthaben gehört der Gemeinschaft, nicht dem einzelnen Eigentümer. In der Praxis fließt es über den Kaufpreis ein: Eine gut gefüllte Rücklage ist ein Verkaufsargument und rechtfertigt einen höheren Preis.

Hausgeld zu hoch: Was können Sie tun?

Wenn Ihnen das Hausgeld überzogen erscheint, hilft kein Zahlungsstopp, sondern eine sachliche Prüfung. Fordern Sie zuerst Einsicht in den Wirtschaftsplan und die Belege an und vergleichen Sie die Ansätze mit den Vorjahren. Halten Sie einzelne Positionen für unbegründet, beantragen Sie in der nächsten Eigentümerversammlung eine Anpassung. Erst wenn ein Vorschuss-Beschluss klar unwirtschaftlich ist, kommt eine Anfechtung in Betracht. Bei der Kalkulation steht der Gemeinschaft allerdings ein weiter Ermessensspielraum zu, den die Gerichte grundsätzlich respektieren.

Häufige Fragen zu Hausgeld und Wohngeld

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Wohngeld?

Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den Sie als Wohnungseigentümer an Ihre Eigentümergemeinschaft zahlen. Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung für Haushalte mit geringem Einkommen. Die beiden haben nur den ähnlichen Namen gemeinsam.

Was ist im Hausgeld alles enthalten?

Die laufenden Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums wie Heizung, Wasser, Müll, Hausreinigung, Versicherung und Allgemeinstrom, dazu die Verwaltervergütung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.

Wie hoch ist das Hausgeld im Durchschnitt?

Als grobe Orientierung werden oft 3 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter und Monat genannt. Der konkrete Wert hängt stark vom Objekt ab, etwa von Alter, Ausstattung und Höhe der Rücklage.

Ist Hausgeld auf den Mieter umlagefähig?

Nur teilweise. Die laufenden Betriebskosten dürfen Sie über die Nebenkostenabrechnung umlegen, die Verwaltervergütung und die Erhaltungsrücklage dagegen nicht.

Ist Hausgeld steuerlich absetzbar?

Bei vermieteten Wohnungen sind die Bewirtschaftungskosten als Werbungskosten absetzbar. Selbstnutzer können die Lohnkosten haushaltsnaher Dienstleistungen anteilig geltend machen. Den Einzelfall klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Wer legt die Höhe des Hausgelds fest?

Die Verwaltung kalkuliert es im Wirtschaftsplan, beschlossen wird es von den Eigentümern in der Eigentümerversammlung.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand und die übliche Praxis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung allgemein verständlich wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den Sie als Wohnungseigentümer an Ihre Eigentümergemeinschaft zahlen. Grundlage ist der Wirtschaftsplan, den die Verwaltung jährlich aufstellt und die Eigentümer in der Versammlung beschließen (Paragraph 28 WEG). Es gliedert sich in umlagefähige Betriebskosten, nicht umlagefähige Kosten wie die Verwaltervergütung und die Erhaltungsrücklage für künftige Reparaturen. Wie die Kosten verteilt werden, regelt meist der Anteil Ihrer Wohnung am Gesamtobjekt.

Eine feste Regel gibt es nicht, weil jedes Objekt anders ist. Die Höhe hängt vor allem vom Alter und Zustand des Gebäudes ab, von der Ausstattung mit Aufzug oder Tiefgarage, vom Energiestandard und von der Höhe der Erhaltungsrücklage. Ein gepflegter Neubau ohne Aufzug liegt günstiger als ein sanierungsbedürftiger Altbau mit aufwendiger Gemeinschaftsanlage. Den verlässlichen Wert für Ihre Wohnung zeigt der Wirtschaftsplan Ihrer Gemeinschaft.

Bei Vermietung ja: Die im Hausgeld enthaltenen Bewirtschaftungskosten lassen sich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Die Erhaltungsrücklage wirkt sich steuerlich meist erst aus, wenn das Geld tatsächlich verwendet wird, nicht schon bei der Einzahlung. Nutzen Sie die Wohnung selbst, können Sie zumindest Lohnkosten haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen anteilig nach Paragraph 35a EStG absetzen. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.

Nur teilweise. Umlagefähig sind die laufenden Betriebskosten, die auch ein Mieter tragen müsste, etwa Heizung, Wasser, Müll, Hausreinigung und Allgemeinstrom, geregelt über die Betriebskostenverordnung. Nicht umlegen dürfen Sie die Verwaltervergütung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage, diese Anteile trägt der Eigentümer selbst. Diese Trennung sauber abzubilden ist Aufgabe der Nebenkostenabrechnung, damit später keine unzulässigen Posten beim Mieter landen.

Die beiden Begriffe haben nur den ähnlichen Klang gemeinsam. Hausgeld zahlen Sie als Wohnungseigentümer monatlich an Ihre Eigentümergemeinschaft, einkommensunabhängig, zur Deckung der laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums. Das staatliche Wohngeld dagegen ist eine bedarfsabhängige Sozialleistung für Haushalte mit geringem Einkommen, als Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für selbst nutzende Eigentümer, beantragt bei der zuständigen Wohngeldstelle.

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Moritz Engelmann

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