“Eine Hausverwaltung für unsere Wohngemeinschaft zu finden war nervtötend für unsere WEG. Die letzte Verwaltung war eine Frechheit. Herr Kaubisch von Vonio war sehr kompetent und konnte unsere Sanierungsmaßnahmen direkt begleiten. Wir sind zufrieden.”
Hausverwaltung wechseln in Hannover – ohne Aufwand für Sie
Unerreichbare Verwaltung, verschleppte Reparaturen, keine Jahresabrechnung? Wechseln Sie zu VONIO: Angebot innerhalb von 24 Stunden, Übernahme in 2 bis 3 Wochen, ohne eigenen Aufwand.
Vier Signale, dass es Zeit für einen Wechsel ist
Ein Wechsel lohnt sich nicht erst bei einem Zerwürfnis. Wenn Sie eines dieser Signale kennen, sprechen Sie mit uns.
Unerreichbar, wenn es zählt
Anrufe landen auf dem Anrufbeantworter, E-Mails bleiben tagelang unbeantwortet – und bei einem Wasserschaden erreichen Sie niemanden.
Keine oder verspätete Jahresabrechnung
Die Abrechnung kommt Monate zu spät oder gar nicht, Nachzahlungen wirken willkürlich, und niemand erklärt, wofür das Hausgeld verwendet wurde.
Eigentümerversammlung wird verschleppt
Die ETV findet unregelmäßig oder gar nicht statt, notwendige Beschlüsse bleiben aus, Ihre Anliegen kommen nicht auf die Tagesordnung.
Sanierungsstau statt Handeln
Reparaturen werden nicht beauftragt, Angebote nicht eingeholt, die Erhaltungsrücklage schrumpft, ohne dass am Gebäude etwas passiert.
Der Unterschied ist spürbar
So läuft es oft
- Anrufbeantworter statt Ansprechpartner
- Jahresabrechnung kommt Monate zu spät
- ETV ohne festen Termin, Beschlüsse bleiben liegen
- Unterlagen und Rücklage bleiben intransparent
- Fester Ansprechpartner, Antwort in unter 24 Stunden
- Jahresabrechnung fristgerecht, jederzeit im Portal einsehbar
- ETV jährlich: vorbereitet, begleitet, protokolliert
- Voller Einblick in Finanzen und Beschlüsse im Eigentümerportal
- Angebot in 24 Stunden, Übernahme in 2 bis 3 Wochen
So läuft Ihr Wechsel in drei Schritten
Angebot innerhalb von 24 Stunden
Sie schildern uns kurz Ihre Situation – telefonisch oder über das Formular. Wir prüfen Ihren bestehenden Verwaltervertrag inklusive Kündigungsfristen und schicken Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches, auf Ihre WEG oder Ihr Mietobjekt zugeschnittenes Angebot.
Beschluss und Kündigungsfristen-Check
Wir bereiten die Beschlussvorlage für Ihre Eigentümerversammlung vor (oder den Umlaufbeschluss bei kleineren Gemeinschaften), begleiten Sie bei der Terminierung und übernehmen den kompletten Kündigungsfristen-Check gegenüber der bisherigen Verwaltung.
Übernahme in 2 bis 3 Wochen
Nach dem Beschluss fordern wir sämtliche Unterlagen, Konten und die Erhaltungsrücklage bei der bisherigen Verwaltung an, begleiten die ETV bis zum wirksamen Beschluss und richten alle Zugänge neu ein. Die eigentliche Übernahme dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.
Angebot innerhalb von 24 Stunden
Sie schildern uns kurz Ihre Situation – telefonisch oder über das Formular. Wir prüfen Ihren bestehenden Verwaltervertrag inklusive Kündigungsfristen und schicken Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches, auf Ihre WEG oder Ihr Mietobjekt zugeschnittenes Angebot.
Beschluss und Kündigungsfristen-Check
Wir bereiten die Beschlussvorlage für Ihre Eigentümerversammlung vor (oder den Umlaufbeschluss bei kleineren Gemeinschaften), begleiten Sie bei der Terminierung und übernehmen den kompletten Kündigungsfristen-Check gegenüber der bisherigen Verwaltung.
Übernahme in 2 bis 3 Wochen
Nach dem Beschluss fordern wir sämtliche Unterlagen, Konten und die Erhaltungsrücklage bei der bisherigen Verwaltung an, begleiten die ETV bis zum wirksamen Beschluss und richten alle Zugänge neu ein. Die eigentliche Übernahme dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.

Keine weiteren Aufgaben für Sie
Sie müssen keine Unterlagen bei der alten Verwaltung anfordern, keine Fristen im Kalender nachhalten und keine Beschlussvorlage selbst formulieren. Das übernehmen wir – vom ersten Telefonat bis zur unterschriebenen Übernahme:
- Wir prüfen Ihren Vertrag und die Kündigungsfristen.
- Wir fordern Unterlagen, Kontostände und Rücklage bei der bisherigen Verwaltung an.
- Wir bereiten die Beschlussvorlage vor und begleiten die Eigentümerversammlung.
- Wir informieren Eigentümer und – bei vermieteten Einheiten – auch Mieterinnen und Mieter.
Für Sie bleibt: ein Beschluss in der Versammlung. Den Rest erledigen wir – der Wechsel selbst ist für Sie kostenlos.
Warum der Wechsel rechtlich meist einfacher ist, als Sie denken
Seit der WEG-Reform 2020 (WEMoG) gilt: Der Verwalter kann jederzeit durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung abberufen werden – ohne dass ein wichtiger Grund vorliegen muss. Das Gesetz sagt dazu wörtlich: „Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Ein Vertrag mit dem Verwalter endet spätestens sechs Monate nach dessen Abberufung." (§ 26 Abs. 3 WEG) (Quelle) Zwei Punkte sind dabei wichtig:
- Die Abberufung selbst wirkt sofort mit dem Beschluss. Der bestehende Vertrag läuft davon getrennt aus – spätestens jedoch sechs Monate nach der Abberufung, unabhängig davon, welche Laufzeit ursprünglich vereinbart war.
- Diese Regel ist zwingend: Nach § 26 Abs. 5 WEG sind abweichende Vereinbarungen im Verwaltervertrag nicht zulässig. Eine lange Vertragslaufzeit kann Sie also nicht daran hindern, die Abberufung zu beschließen.
Für die Versammlung selbst gilt: Mehr als ein Viertel der Eigentümer kann in Textform eine außerordentliche Versammlung verlangen (§ 24 Abs. 2 WEG), die Einberufungsfrist soll in der Regel mindestens drei Wochen betragen (§ 24 Abs. 4 WEG). Der Beschluss wird in die gesetzlich vorgeschriebene Beschlusssammlung aufgenommen (§ 24 Abs. 7 WEG) (Quelle). Die bisherige Verwaltung muss anschließend alle Unterlagen, Kontostände und die Erhaltungsrücklage vollständig herausgeben (§ 667 BGB i.V.m. § 675 BGB) (Quelle). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – die ausführliche Anleitung inklusive Sonderfällen finden Sie im Ratgeber: Hausverwaltung wechseln in Hannover.
Checkliste: Verwalterwechsel in 10 Schritten
So gehen Sie strukturiert vor – von der Vertragsprüfung bis zur Information Ihrer Mieter. Als PDF-Checkliste herunterladen und abhaken.
- Vertrag und Kündigungsfrist prüfen. Verwaltervertrag und vereinbarte Laufzeit sichten und klären, dass die Abberufung durch Mehrheitsbeschluss unabhängig davon jederzeit möglich ist (§ 26 Abs. 3 WEG).
- Angebot der neuen Verwaltung einholen. Leistungsumfang, Erreichbarkeit und Preis mit dem Angebot der bisherigen Verwaltung vergleichen.
- Thema auf die Tagesordnung setzen. Bei der nächsten ordentlichen ETV anmelden oder – wenn mehr als ein Viertel der Eigentümer zustimmt – eine außerordentliche Versammlung verlangen (§ 24 Abs. 2 WEG).
- Fristgerecht laden. Die Einberufung soll in der Regel mindestens drei Wochen vor dem Termin erfolgen (§ 24 Abs. 4 WEG); den Tagesordnungspunkt „Abberufung und Neubestellung des Verwalters" klar benennen.
- Abberufung und Neubestellung in einer Versammlung beschließen. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss genügt, ein wichtiger Grund ist seit der WEG-Reform 2020 nicht mehr erforderlich.
- Beschluss in die Beschlusssammlung aufnehmen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 24 Abs. 7 WEG) und dient als Nachweis gegenüber Banken, Versorgern und Behörden.
- Neue Verwaltung offiziell bestellen. Die neue Verwaltung informiert die bisherige Verwaltung über die Bestellung und vereinbart Übergabetermin und Fristen.
- Vollständige Unterlagenübergabe einfordern. Verwaltungsakte, Beschlusssammlung, Kontostände, Erhaltungsrücklage und laufende Verträge mit Dienstleistern anfordern.
- Konten und Vollmachten umstellen. Bankverbindung für Hausgeld beziehungsweise Miete ändern, alte Vollmachten widerrufen und neue erteilen.
- Eigentümer und Mieter informieren. Neue Ansprechpartner, Kontaktwege und digitale Zugänge rechtzeitig vor der Übernahme bekannt geben.
Häufige Fragen zum Verwalterwechsel
Welche Kündigungsfrist muss ich beim Verwalterwechsel beachten?
Der Verwalter kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung jederzeit abberufen werden, seit der WEG-Reform 2020 auch ohne wichtigen Grund (§ 26 Abs. 3 WEG). Unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit endet der bestehende Verwaltervertrag dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung – diese Frist ist gesetzlich zwingend und kann vertraglich nicht verlängert werden. Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag zu Beginn kostenlos und sagen Ihnen genau, ab welchem Datum der Wechsel wirksam wird.
Was passiert mit Unterlagen und Rücklage beim Wechsel?
Die bisherige Verwaltung ist aus dem beendeten Geschäftsbesorgungsverhältnis heraus verpflichtet, sämtliche Unterlagen, die Beschlusssammlung, Kontostände und die Erhaltungsrücklage vollständig herauszugeben (§ 667 BGB i.V.m. § 675 BGB). Wir fordern diese Übergabe aktiv an, prüfen sie auf Vollständigkeit und übernehmen den technischen Kontowechsel. Die Erhaltungsrücklage bleibt durchgehend Eigentum Ihrer Eigentümergemeinschaft und wandert vollständig auf ein neues Konto – ohne Verlust für Sie.
Wer informiert Eigentümer und Mieter über den Wechsel?
Diese Kommunikation übernehmen wir für Sie. Nach dem Beschluss der Eigentümerversammlung informieren wir alle Eigentümer schriftlich über den neuen Ansprechpartner, die Erreichbarkeiten und das Datum der Übernahme. Bei vermieteten Einheiten setzen wir zusätzlich die Mieterinnen und Mieter in Kenntnis, da sich für sie unter anderem die Ansprechperson für Mängelmeldungen und die Bankverbindung für Mietzahlungen ändert.
Kostet der Wechsel der Hausverwaltung etwas?
Der Wechsel selbst ist für Sie kostenlos – wir übernehmen den Kündigungsfristen-Check, die vollständige Unterlagen-Übernahme von der bisherigen Verwaltung und die Begleitung der Eigentümerversammlung ohne separate Gebühr und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie. Ab dem Datum der Übernahme zahlen Sie ausschließlich das laufende Verwaltungshonorar, wie Sie es auch von Ihrer bisherigen Verwaltung kennen. Details zu unseren Preisen finden Sie auf unserer Kostenseite.
Wie schnell geht ein Verwalterwechsel in der Praxis?
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie von uns innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches Angebot inklusive Kündigungsfristen-Check. Nach dem Beschluss der Eigentümerversammlung dauert die eigentliche Übernahme – Unterlagen, Konten, digitale Zugänge, neue Ansprechpartner – in der Regel 2 bis 3 Wochen. Wie schnell der Beschluss selbst zustande kommt, hängt zusätzlich vom nächsten möglichen Versammlungstermin in Ihrer Gemeinschaft ab.
Eigentümer, die den Schritt gegangen sind
5,0 von 5 Sternen bei Google – bewertet von Eigentümern und Beiräten aus Hannover.
durchschnittliche Bewertung unserer Kunden auf Google
“Die letzte Hausverwaltung war ein einziger Ärger. Der Wechsel zu Vonio war komplikationsfrei. Kompetente Geschäftsführer und schneller Kontakt. DANKE!”
“Sehr gute Mietverwaltung, zuverlässig und kompetent. Antworten kommen kurzfristig und man kann jederzeit anrufen. Mieter sind ebenfalls sehr zufrieden. Kann Vonio und Team nur weiterempfehlen.”
“Wir hatten zuvor leider wirklich schlechte Erfahrungen mit anderen Hausverwaltungen – unzuverlässig, unfreundlich und kaum erreichbar. Seit wir bei Vonio sind, hat sich das komplett geändert: Wir fühlen uns endlich richtig gut aufgehoben. Das Team ist engagiert, freundlich und hilfsbereit. So sollte Hausverwaltung sein!”
“Habe lange nach einer geeigneten Mietverwaltung gesucht. Aber entweder waren sie nicht erreichbar oder hatten keine Kapazität. Bei Vonio war das anders. Von Anfang an wurde man freundlich von den Inhabern beraten und man hatte jederzeit ein gutes Gefühl. Echte Empfehlung an alle, die zuverlässigen Service suchen.”
“Super Service von den Jungs. Hab meinen ganzen Bestand abgegeben und fühle mich bestens beraten!”
Bereit für eine Hausverwaltung, die erreichbar ist?
Schildern Sie uns Ihre Situation – wir prüfen Ihren Vertrag, übernehmen Kündigungsfristen-Check und Unterlagen-Übernahme und begleiten Sie bis zur wirksamen Übernahme. Unverbindlich, kostenlos und innerhalb von 24 Stunden mit Angebot.